Basisimpfungen werden als unerlässlich für die individuelle und öffentliche Gesundheit eingestuft und müssen von der Ärzteschaft ihren Patientinnen und Patienten gemäss den Vorgaben des Schweizerischen Impfplans empfohlen werden.
Diese Empfehlungen betreffen ausschliesslich wirksame und sichere Impfungen, die nachgewiesenermassen einen Nutzen für die individuelle und die öffentliche Gesundheit bringen.
Dazu gehören:
- Impfungen, mit denen sich in der Schweiz jedes Jahr zahlreiche Fälle von schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten, die bleibende Schäden oder den Tod zur Folge haben können, vermeiden lassen (z.B. Pertussis, Masern, Hepatitis B, Varizellen im Erwachsenenalter);
- Impfungen, dank denen die Häufigkeit von schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten, die früher in der Schweiz häufig waren und bei ungenügender Durchimpfung wieder auftreten können, sehr niedrig ist oder sogar bei null liegt (z.B. Diphtherie, Poliomyelitis, Röteln, Infektionen durch H. influenzae Typ b (Hib));
- Impfungen zum Schutz vor potentiell schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten, bei denen eine hohe Durchimpfung erforderlich ist, um eine Herdenimmunität zu erreichen und so Erkrankungen bei Personen zu vermeiden, bei denen eine Impfung aus Alters- (Fötus, Neugeborene) oder medizinsichen Gründen (schwangere Frauen, immunsupprimierte Personen) nicht möglich ist (z.B. Pertussis, Masern, Röteln, Mumps);
- Impfungen gegen seltene aber schwerwiegende Krankheiten, für die keine alternativen Präventions- und/oder Behandlungsoptionen mit nachgewiesener Wirksamkeit existieren (z.B. Tetanus).
PDF - Schweizerischer Impfplan 2025