Die entsprechenden Impfungen bieten einen optimalen individuellen Schutz gegen klar definierte Risiken, und die Ärzteschaft hat ihre Patientinnen und Patienten darüber gemäss den Vorgaben des Schweizerischen Impfplans zu informieren.
Diese Empfehlungen betreffen ausschliesslich wirksame und sichere Impfungen, die zwar einen relativ geringen Nutzen für die öffentliche Gesundheit bringen, aber von beachtlichem Nutzen für die individuelle Gesundheit sein können.
- Impfungen, mit denen sich in der Schweiz jedes Jahr eine beschränkte Anzahl schwerwiegender Fälle von übertragbaren Krankheiten vermeiden lassen (z.B. invasive Meningokokken- und Pneumokokken-Infektionen bei Kindern).
- Impfungen, mit denen sich in der Schweiz jedes Jahr eine grosse Anzahl von Krankheitsfällen vermeiden lassen, die für Personen ohne identifizierbare Risikofaktoren keine Gefahr für schwere Komplikationen oder bleibende Schäden darstellen (z.B. Pneumokokken-Pneumonie bei Kindern).
- Impfungen gegen Krankheiten, die manchmal schwerwiegend verlaufen, für die es aber alternative Präventions- und/oder Behandlungsarten gibt mit mindestens teilweise nachgewiesener Wirksamkeit.
- Impfungen gegen Krankheiten, für die, unabhängig vom Schaden- oder Komplikationsrisiko, keine alternativen Präventions- und/oder Behandlungsarten existieren.
Die EKIF befürwortet eine ergänzende Impfempfehlung für die Rotavirusimpfung für Säuglinge, sofern eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung erfolgt. Da diese aussteht, wurde die Impfung bisher nicht in den Impfplan aufgenommen.
Ergänzende Impfungen Empfehlungen in der Schweiz
HPV |
Meningokokken |
Gürtelrose (Herpes zoster) |