Liste der empfohlenen Impfstoffe für Personen, die an Autoimmunerkrankungen leiden, die wahrscheinlich einer immunsuppressiven Behandlung bedürfen
Personen mit entzündlich-rheumatischen Autoimmunerkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für Infektionen, insbesondere durch Influenza, Pneumokokken, Varizella Zoster, Hepatitis B und Humane Papillomaviren (HPV). Das Risiko ist aufgrund ihrer Grunderkrankung und aufgrund ihrer Therapie mit Immunmodulatoren oder Immunsuppressiva erhöht.
Die Prävention von Infektionen durch Impfungen bei diesen gefährdeten Patienten ist daher besonders wichtig. Allerdings ist der Impfschutz dieser Patienten oft unvollständig.
Die Impfempfehlungen bei Personen mit autoimmun-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen beruhen auf folgenden Prinzipien:
- Es gibt keine spezifische Kontraindikation gegen Impfungen mit Tot- oder Lebendimpfstoffen bei Patienten mit rheumatischen Erkrankungen ohne immunsuppressive Therapie. Die Sicherheit von Impfungen wurde in grossen Studien nachgewiesen und Impfungen stellen in der Regel keinen Auslöser von Autoimmunerkrankungen oder deren Exazerbation dar.
- Die Grundimpfempfehlungen sind auch für Patienten mit autoimmun-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen gültig (u.a.führen Infektionen mit Hepatitis B und HPV bei Immunsuppression zu einem erhöhten Komplikationsrisiko). Zudem sollten speziell für diese Risikogruppe empfohlene Impfungen durchgeführt werden, zum Beispiel die Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken.
- Die Grundanamnese einer Person mit autoimmun-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen sollte immer eine Impfanamnese beinhalten. Insbesondere sollte dabei auf die Vollständigkeit der Lebendimpfungen (Mumps, Masern, Röteln (MMR), Varizellen, ggf. Gelbfieber) geachtet werden, da diese Impfungen unter Immunsuppression nicht verabreicht werden können. Ggf. sollten serologische Kontrollen stattfinden.
- Für neu diagnostizierte Personen oder solche ohne immunsuppressive Behandlung muss der Impfpass so bald wie möglich nach der Diagnose kontrolliert und fehlende Impfungen nachgeholt werden.
Wenn möglich sollten die Impfungen vor dem Start einer immunsuppressiven Therapie komplettiert werden. - Für Personen unter immunsuppressiver Therapie wird empfohlen, Impfungen dann zu verabreichen, wenn die Immunsuppression so niedrig wie möglich ist. Dadurch kann die Wirksamkeit erhöht werden. Während Totimpfstoffe in der Regel von Patienten unter Immunsuppression gut toleriert werden, besteht bei Lebendimpfstoffen das Risiko einer Replikation und Verbreitung des Impfstamms. Lebendimpfstoffe mit einem hohen Replikationspotential (z.B. Gelbfieber) sollten im Allgemeinen bei Personen unter Immunsuppression vermieden werden. Impfstoffe mit einem niedrigen Replikationspotential (Varizellen / Herpes Zoster, orale Typhusimpfung) können bei bestimmten Patienten unter gewissen Voraussetzungen eingesetzt werden.
- Nach Absetzen oder Pausieren eines Immunsuppressivums sollten unterschiedliche Zeitintervalle vor der Gabe eines Lebendimpfstoffs beachtet werden.
- Da Impfungen bei Personen unter Immunsuppression weniger wirksam sein können, ist nach einer erstmalig erfolgten Impfung eine serologische Kontrolle 4-6 Wochen nach Abschluss des vollen Impfzyklus empfohlen – sofern eine quantitative Serologie verfügbar ist.
- Die Immunantwort auf eine Auffrischimpfung wird weniger von einer immunsuppressiven Behandlung beeinflusst als die Immunantwort auf die erstmalige Gabe einer Impfung. Daher sind hier keine serologischen Kontrollen indiziert.
- Zum Schutz von immunsupprimierten Patienten gehört auch eine Umgebungsimpfung. Auch bei engen Kontaktpersonen sollten die Impfungen überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.