Personen mit entzündlich-rheumatischen Autoimmunerkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für Infektionen, insbesondere durch Influenza, Pneumokokken, Varizella Zoster, Hepatitis B und Humane Papillomaviren (HPV). Das Risiko ist aufgrund ihrer Grunderkrankung und aufgrund ihrer Therapie mit Immunmodulatoren oder Immunsuppressiva erhöht.
Die Prävention von Infektionen durch Impfungen bei diesen gefährdeten Patienten ist daher besonders wichtig. Allerdings ist der Impfschutz dieser Patienten oft unvollständig.
Die Impfempfehlungen bei Personen mit autoimmun-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen beruhen auf folgenden Prinzipien:
- Es gibt keine spezifische Kontraindikation gegen Impfungen mit Tot- oder Lebendimpfstoffen bei Patienten mit rheumatischen Erkrankungen ohne immunsuppressive Therapie. Die Sicherheit von Impfungen wurde in grossen Studien nachgewiesen und Impfungen stellen in der Regel keinen Auslöser von Autoimmunerkrankungen oder deren Exazerbation dar.
- Die Grundimpfempfehlungen sind auch für Patienten mit autoimmun-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen gültig (u.a.führen Infektionen mit Hepatitis B und HPV bei Immunsuppression zu einem erhöhten Komplikationsrisiko). Zudem sollten speziell für diese Risikogruppe empfohlene Impfungen durchgeführt werden, zum Beispiel die Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken.
- Die Grundanamnese einer Person mit autoimmun-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen sollte immer eine Impfanamnese beinhalten. Insbesondere sollte dabei auf die Vollständigkeit der Lebendimpfungen (Mumps, Masern, Röteln (MMR), Varizellen, ggf. Gelbfieber) geachtet werden, da diese Impfungen unter Immunsuppression nicht verabreicht werden können. Ggf. sollten serologische Kontrollen stattfinden.
- Für neu diagnostizierte Personen oder solche ohne immunsuppressive Behandlung muss der Impfpass so bald wie möglich nach der Diagnose kontrolliert und fehlende Impfungen nachgeholt werden.
Wenn möglich sollten die Impfungen vor dem Start einer immunsuppressiven Therapie komplettiert werden.