complication immunologiquesListe der empfohlenen Impfungen für Personen, die an Autoimmunerkrankungen leiden, welche wahrscheinlich eine immunsuppressive Behandlung erfordern

Personen mit entzündlich-rheumatischen Autoimmunerkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für Infektionen oder komplizierte Verläufe, insbesondere durch InfluenzaPneumokokkenWindpocken oder Gürtelrose, Hepatitis B und Humane Papillomaviren (HPV). Das Risiko ist wegen ihrer Grunderkrankung und aufgrund ihrer Therapie mit Immunmodulatoren oder Immunsuppressiva erhöht.

Die Prävention von Infektionen durch Impfungen ist bei diesen Personen daher besonders wichtig. Allerdings ist die Wirksamkeit von Impfungen in dieser Situation oft reduziert.

Die Impfempfehlungen bei Personen mit autoimmun-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen beruhen auf folgenden Prinzipien:

  1. Es gibt keine spezifische Kontraindikation gegen Impfungen mit Tot- oder Lebendimpfstoffen bei Patienten mit rheumatischen Erkrankungen ohne immunsuppressive Therapie. Die Sicherheit von Impfungen wurde in grossen Studien nachgewiesen,Impfungen sind prinzipiell keine Auslöser von Autoimmunerkrankungen und führen auch nicht zu einer Verschlechterung der Situation.
  2. Alle Basis- und ergänzenden Impfempfehlungen im schweizerischen Impfplan sind auch für Personen mit autoimmun-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen gültig. Zudem sollten zusätzlich speziell für diese Risikogruppe empfohlene Impfungen durchgeführt werden, zum Beispiel die Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken.
  3. Die Grundanamnese einer Person mit autoimmun-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen sollte immer eine Impfanamnese beinhalten. Insbesondere sollte dabei auf die Vollständigkeit der Lebendimpfungen (MumpsMasernRöteln (MMR), Varizellen, ggf. Gelbfieber) geachtet werden, da diese Impfungen unter Immunsuppression nicht verabreicht werden können..
  1. Für neu diagnostizierte Personen oder solche ohne immunsuppressive Behandlung muss der Impfstatus so bald wie möglich nach der Diagnose kontrolliert und fehlende Impfungen nachgeholt werden.
    Wenn möglich sollten die Impfungen vor dem Start einer immunsuppressiven Therapie vervollständigt werden.
  2. Für Personen unter immunsuppressiver Therapie wird empfohlen, Impfungen dann zu verabreichen, wenn die Immunsuppression so niedrig wie möglich ist. Dadurch kann die Wirksamkeit optimiert werden. Während Totimpfstoffe in der Regel von Patienten unter Immunsuppression gut toleriert werden, besteht bei Lebendimpfstoffen das Risiko einer Vermehrung und Verbreitung des Impf-Erregers. Lebendimpfstoffe sollten im Allgemeinen bei Personen unter Immunsuppression vermieden werden. Impfstoffe mit einem niedrigen Replikationspotential (Varizellen, orale Typhusimpfung) können bei bestimmten Patienten unter gewissen Voraussetzungen eingesetzt werden.
  3. Nach Absetzen oder Pausieren eines Immunsuppressivums sollten unterschiedliche Zeitintervalle vor der Gabe eines Lebendimpfstoffs beachtet werden.
  4. Da Impfungen bei Personen unter Immunsuppression weniger wirksam sein können, ist in manchen Fällen eine serologische Kontrolle 4-6 Wochen nach Abschluss des vollen Impfzyklus empfohlen – sofern ein entsprechender serologischer Wert als Schutzkorrelat zur Verfügung steht.
  5. Die Immunantwort auf eine Auffrischimpfung wird weniger stark von einer immunsuppressiven Behandlung beeinträchtigt als die Immunantwort auf eine erstmalige Impfung. Daher sind hier keine serologischen Kontrollen nötig.

Zum Schutz von immunsupprimierten Personen gehören auch Impfungen von Personen des näheren Umfelds. Insbesondere bei engen Kontaktpersonen sollten die Impfungen überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden