Der Schweizerische Impfplan wird von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) – bestehend aus Pädiatern, Allgemeinmedizinern, Internisten, Infektiologen, Epidemiologen und Präventivmedizinern – in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Swissmedic ausgearbeitet. Es ist in drei Teile gegliedert:
Der Schweizerische Impfplan wird regelmässig aufgrund neuer Entwicklungen von Impfstoffen, neuer Erkenntnisse über deren Wirksamkeit und Sicherheit, Veränderungen der epidemiologischen Lage in der Schweiz sowie basierend auf den Empfehlungen der WHO-Experten überarbeitet.
Die in diesem Plan formulierten Impfempfehlungen zielen auf einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung und jedes einzelnen Individuums ab.
Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn der Nutzen durch verhinderte Krankheiten und deren Komplikationen die mit den Impfungen verbundenen Risiken in jedem Fall um ein Vielfaches übertrifft.
Zur systematischen Evaluation, ob eine Impfung empfohlen werden soll, folgen EKIF und BAG einem Fragekatalog, dem Analyserahmen. Alle darin definierten Fragen sind vor einer Entscheidung zu berücksichtigen und zu diskutieren.
Der Impfplan wird jeweils zu Jahresbeginn neu herausgegeben, unabhängig davon, ob Änderungen vorgenommen wurden oder nicht.
Es gibt Impfempfehlungen für:
- Säuglingen von 2, 4 und 6 Monaten,
- Klein Kindern von 12 Monaten und 15-24 Monaten,
- Kindern von 4 bis 7 Jahren,
- Adoleszenten von 11 bis 15 Jahren,
- Erwachsenen,
- Personen über 65 Jahre,
- Personen mit erhöhtem Kontaminationsrisiko (Exposition und/oder Übertragung) oder Komplikationen.
Es ist nie zu spät eine oder mehrere Impfungen nachzuholen: zögern Sie nicht Ihren Impfausweis von einem Experten, der Sie beraten kann, überprüfen zu lassen.
PDF - Impfplan 2023
PDF - Factsheet Schweizerischer Impfplan (2023)
PDF - Empfohlene Impfungen für Personen mit einem erhöhten Risiko von Komplikationen oder von invasiven Erkrankungen (2023)
Der potentielle Nutzen der Impfungen für die individuelle und die öffentliche Gesundheit wird von der EKIF in Zusammenarbeit mit dem BAG sorgfältig evaluiert. Dazu dient ein analytischer Rahmen, welcher, unter Einbezug zahlreicher Parameter, Antworten auf zwölf Fragen liefert.
Kriterien für die Evaluation neuer Impfstoffe zur Erarbeitung gesamtschweizerischer Empfehlungen |
- Krankheitslast. Rechtfertigt die Krankheitslast die Abgabe einer Impfempfehlung ?
- Eigenschaften des Impfstoffs. Erlauben die Eigenschaften des Impfstoffs die Abgabe einer wirksamen Impfempfehlung ?
- Impfstrategie. Welches Ziel sollte durch Impfvorschriften erreicht werden ?
a) Risikominderung bei Angehörigen von Risikogruppen
b) Allgemeine Förderung der Informationsverbreitung und ergänzende Impfung
c) Schutz der Gesamtbevölkerung durch eine generelle Impfung
- Kosten-Wirksamkeit der Strategien. Ist die Kosten-Wirksamkeit der Strategien akzeptabel und vergleichbar mit anderen Interventionen im Gesundheitsbereich?
- Akzeptanz der Empfehlung. Besteht eine erhöhte Nachfrage nach einer Impfempfehlung? Würde eine Impfempfehlung auf hohe Akzeptanz stossen?
- Umsetzbarkeit der Empfehlung. Lässt sich die Impfempfehlung umsetzen?
- Evaluationsfähigkeit der Empfehlung. Sind die verschiedenen Aspekte der Empfehlung evaluierbar?
- Offene Fragen. Gibt es wichtige offene Fragen, die einen Einfluss auf die Umsetzung der Empfehlung haben?
- Zugangsgerechtigkeit der Empfehlung. Ist mit der Empfehlung ein gleichberechtigter Zugang zum Impfstoff für alle Zielgruppen gewährleistet?
- Rechtliche Erwägungen. Gibt es rechtliche Probleme, die einen Einfluss auf die Umsetzung der Empfehlung haben?
- Konformität der Empfehlung. Ist die geplante Empfehlung konform mit solchen an anderen Orten vorgesehenen oder geplanten Empfehlungen?
- In Anbetracht all dieser Faktoren, wäre welche dieser Strategien die geeignetste ?
(Risikogruppen, Impfung auf Option, Impfung der gesamten Bevölkerung, kein Impfen)
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Die Beantwortung dieser Fragen ist ausschlaggebend dafür, ob eine Impfung empfohlen werden muss oder nicht, sowie für die Wahl der Impfung.
Die entsprechenden Impfungen werden als unerlässlich für die individuelle und öffentliche Gesundheit eingestuft und müssen von der Ärzteschaft ihren Patientinnen und Patienten gemäss den Vorgaben des Schweizerischen Impfplans empfohlen werden.
Diese Empfehlungen betreffen ausschliesslich wirksame und sichere Impfungen, die nachgewiesenermassen einen Nutzen für die individuelle und die öffentliche Gesundheit bringen.
Dazu gehören:
- Impfungen, mit denen sich in der Schweiz jedes Jahr zahlreiche Fälle von schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten, die bleibende Schäden oder den Tod zur Folge haben können, vermeiden lassen (z.B. Pertussis, Masern, Hepatitis B, Varizellen im Erwachsenenalter, Grippe und Pneumokokken-Infektionen bei älteren Personen);
- Impfungen, dank denen die Häufigkeit von schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten, die früher in der Schweiz häufig waren und bei ungenügender Durchimpfung wieder auftreten können, sehr niedrig ist oder sogar bei Null liegt (z.B. Diphtherie, Poliomyelitis, Röteln, Infektionen durch H. influenzae Typ b (Hib);
- Impfungen zum Schutz vor potentiell schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten, bei denen eine hohe Durchimpfung erforderlich ist, um eine Gruppenimmunität zu erreichen und um Erkrankungen zu vermeiden, wenn eine Impfung aus Alters- (Fötus, Neugeborene) oder Gesundheitsgründen (schwangere Frauen, immunsupprimierte Personen) nicht möglich ist (z.B. Pertussis, Masern, Röteln, Mumps);
- Impfungen gegen seltene aber schwerwiegende Krankheiten, für die keine alternativen Präventions- und/oder Behandlungsarten mit nachgewiesener Wirksamkeit existieren (z.B. Tetanus).
PDF - Impfplan 2023
Basisimpfungen Empfehlungen in der Schweiz
Die entsprechenden Impfungen bieten einen optimalen individuellen Schutz gegen klar definierte Risiken, und die Ärzteschaft hat ihre Patientinnen und Patienten darüber gemäss den Vorgaben des Schweizerischen Impfplans zu informieren.
Diese Empfehlungen betreffen ausschliesslich wirksame und sichere Impfungen, die zwar einen relativ geringen Nutzen für die öffentliche Gesundheit bringen, aber von beachtlichem Nutzen für die individuelle Gesundheit sein können.
- Impfungen, mit denen sich in der Schweiz jedes Jahr eine beschränkte Anzahl schwerwiegender Fälle von übertragbaren Krankheiten vermeiden lassen (z.B. invasive Meningokokken- und Pneumokokken-Infektionen bei Kindern).
- Impfungen, mit denen sich in der Schweiz jedes Jahr eine grosse Anzahl von Krankheitsfällen vermeiden lassen, die für Personen ohne identifizierbare Risikofaktoren keine Gefahr für schwere Komplikationen oder bleibende Schäden darstellen (z.B. Pneumokokken-Pneumonie bei Kindern).
- Impfungen gegen Krankheiten, die manchmal schwerwiegend verlaufen, für die es aber alternative Präventions- und/oder Behandlungsarten gibt mit mindestens teilweise nachgewiesener Wirksamkeit.
- Impfungen gegen Krankheiten, für die, unabhängig vom Schaden- oder Komplikationsrisiko, keine alternativen Präventions- und/oder Behandlungsarten existieren.

Die EKIF befürwortet eine ergänzende Impfempfehlung für die Rotavirusimpfung für Säuglinge, sofern eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung erfolgt. Da diese aussteht, wurde die Impfung bisher nicht in den Impfplan aufgenommen.
Ergänzende Impfungen Empfehlungen in der Schweiz